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Gesellschaftsrecht

Die Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst alle Aspekte der rechtlichen Organisation des Unternehmens:

Von der Konzeption der rechtlichen Struktur über die Vertragsverhandlung und -gestaltung bis zur Durchführung und Abwicklung der getroffenen Vereinbarungen.

  • Gesellschafts- und Vereinsgründungen; Gestaltung von Gesellschaftsverträgen,
  • Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen und anderen Gesellschafterversammlungen
  • Unternehmensverträge (Beherrschungs und Gewinnabführungsverträge, Betriebsüberlassungsverträge)
  • Unternehmenstransaktionen
  • Unternehmensnachfolge