Gesellschaftsrecht
Die Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst alle Aspekte der rechtlichen Organisation des Unternehmens:
Von der Konzeption der rechtlichen Struktur über die Vertragsverhandlung und -gestaltung bis zur Durchführung und Abwicklung der getroffenen Vereinbarungen.
- Gesellschafts- und Vereinsgründungen; Gestaltung von Gesellschaftsverträgen,
- Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen und anderen Gesellschafterversammlungen
- Unternehmensverträge (Beherrschungs und Gewinnabführungsverträge, Betriebsüberlassungsverträge)
- Unternehmenstransaktionen
- Unternehmensnachfolge